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Datenschutzverstöße des Betriebsrats
Die Arbeit beleuchtet umfassend die möglichen Haftungstatbestände bei Datenschutzverstößen durch den Betriebsrat oder durch einzelne Betriebsratsmitglieder. Die Frage ist in der Praxis von erheblicher Bedeutung, weil Betriebsräte in der täglichen Arbeit mit zahlreichen Daten zu tun haben. Zudem ist eine persönliche Haftung von Betriebsratsmitgliedern - auch trotz vermeintlicher Klarstellung im Rahmen des § 79a S. 2 BetrVG - möglich. Nach ...

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